Fotowerkerei, C. Alexander Faigle – AGB-
1.
Geltung
(1) Die nachfolgenden AGB der Fotowerkerei in 88499 Riedlingen
(im Folgenden: FW) gelten für alle
Verträge, die mit der FW geschlossen werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich
von der FW schriftlich akzeptiert, unverbindlich.
2.
Nutzungsrechte
(1) Die Leistungen der FW sind urheberrechtlich
geschützt. Die folgenden Regeln gelten aber auch
dann, wenn dies nicht der Fall ist.
(2) Alle Nutzungsrechte gehen erst mit
vollständiger Bezahlung auf den Vertragspartner
über.
(3) Nutzungsrechte gehen inhaltlich, räumlich
und zeitlich nur insoweit auf den Vertragspartner
über, wie dies ausdrücklich vereinbart oder nach
dem Vertragszweck erforderlich ist. Im Übrigen
verbleiben die Rechte bei der FW.
(4) Das Recht zur Änderung oder Bearbeitung
ist nicht eingeräumt, soweit nichts anderes
vereinbart wird. Der Vertragspartner ist nicht
berechtigt, Teile von Werken gesondert oder in
anderer Weise als vereinbart zu nutzen.
(5) Der Vertragspartner ist nicht zur Vergabe
von Sublizenzen berechtigt, soweit dies
nicht anderweitig geregelt ist. Dies gilt auch
hinsichtlich der Nutzung im Konzern. Soweit
der Vertragspartner eine Agentur ist, ist die
Weitergabe der eingeräumten Rechte an den
Endkunden des Vertragspartners gestattet.
(6) Die in Einzelfällen bestehende Verpflichtung
des Vertragspartners zur selbständigen
Meldung bestimmter Nutzungen bei einer
Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) bleibt
unberührt.
3.
Originale und Quellcodes
(1) Die FW ist nicht verpflichtet, Originale, Negative,
Masterbänder, Quellcodes o.ä. an den
Vertragspartner herauszugeben, soweit dies nicht
ausdrücklich vereinbart wird.
(2) Der Vertragspartner hat ihm überlassene
Originale unverzüglich nach Gebrauch
zurückzureichen. Der Vertragspartner hat diese
auf eigene Kosten in branchenüblicher Verpackung
auf eigene Gefahr an die FW zurückzusenden.
(3) Die FW trifft keine besondere Archivierungspflicht
hinsichtlich der Originale überlassener Kopien.
Entwurfsmaterial muss nicht aufbewahrt werden.
4.
Abnahme
Soweit die FW eine Werkleistung erbringt, ist der
Vertragspartner verpflichtet, diese innerhalb
von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung auf
ihre Funktionen und Fehlerfreiheit zu überprüfen.
Kommt es binnen dieser Frist nicht zur
Abnahmeprüfung, gilt das Werk als abgenommen.
Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn
der Vertragspartner die abgelieferte Leistung
rügelos in Benutzung nimmt.
5.
Zahlungsbedingungen
(1) Vereinbarte Preise verstehen sich zzgl.
Umsatzsteuer. Die Erstattung von Reisekosten und
Spesen sowie von Materialaufwand und Requisite
ergibt sich aus gesonderter Vereinbarung. Die
Erstellung von Vervielfältigungsstücken der
Produkte ist gesondert zu vergüten, soweit nichts
anderes vereinbart wird.
(2) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart,
innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von
Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von acht
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten.
(3) Eine Aufrechnung steht dem Vertragspartner
nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von der FW anerkannt
sind.
6.
Vorzeitige Kündigung
(1) Soweit die FW eine Werkleistung erbringt
und der Vertragspartner den Vertrag im
Konzeptionsstadium zu beenden wünscht, gilt,
soweit für diesen Fall ein Kündigungsrecht
vereinbart ist, eine nach Aufwand entsprechend
reduzierte Vergütung zur Aufwandsentschädigung
als vereinbart. Im Übrigen gilt § 649 BGB.
(2) Alle Nutzungsrechte verbleiben im Falle einer
vorzeitigen Kündigung bei der FW.
7.
Mängelrüge und Gewährleistung
Der Vertragspartner hat die Leistung und
die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich
bei der FW zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können,
sind der FW unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
und spezifiziert mitzuteilen.
8.
Inhaltsverantwortlichkeit
(1)Die FW ist zur Rechtsberatung weder berechtigt
noch verpflichtet. Der Vertragspartner ist für
das Endprodukt verantwortlich. Er hat vor der
Verwendung von Gestaltungen zu prüfen, ob diese in
seiner Branche eventuell gegen Normen des Straf-,
Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-
, Wettbewerbs-, Datenschutzrechts oder sonstige
Gesetze verstoßen können.
(2) Soweit der Vertragspartner der FW Inhalte anliefert
oder Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der
zu erstellenden Gestaltungselemente macht,
hat er die FW von hieraus resultierenden Schäden
(insbesondere bei urheberrechtlichen Problemen)
freizuhalten.
(3) Soweit der Vertragspartner Inhalte in
elektronischer Form anliefert, die mit schädlichen
Programmen (z.B. Computerviren) infiziert sind,
haftet er der FW für hieraus resultierende Schäden.
9.
Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche gegen die FW sind
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers
bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches
gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder
Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung
ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren
und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.
10.
Geheimhaltung
(1) Die FW wird alle Betriebsgeheimnisse des
Vertragspartners, die im Rahmen der Abwicklung
des Vertragsverhältnisses zugänglich werden,
vertraulich behandeln.
(2) Soweit die FW im Einzelfall einen Subunternehmer
mit der Erbringung einer Teilleistung
beauftragt, wird die FW diese Verpflichtung
weiterreichen.
11.
Namensnennung und Referenzen
(1) Die FW ist in den von der FW erstellten Produkten
und gestalteten Werbemitteln in geeigneter
und üblicher Form namentlich als Agentur bzw.
Urheber zu nennen, soweit nichts anderes
vereinbart ist oder die FW dies nicht ausdrücklich
ablehnt. Die Ablehnung kann auch zu einem
späteren Zeitpunkt erklärt werden.
(2)Die FW ist berechtigt, den Vertragspartner in seinen
Werbemitteln als Referenzkunden zu benennen,
soweit nichts anderes vereinbart wird.
12.
Textform
Rechtsgestaltende Erklärungen gegenüber
der FW sowie Vertragsänderungen bedürfen der
Schriftform oder eines Telefax.
13.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim
Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine
juristische Person öffentlichen Rechts handelt,
Freiburg/Br. Das Vertragsverhältnis unterliegt
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam
sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen unberührt.